Corona-Verordnung Alarmstufe II 2G+

Hallo zusammen,

in der neuen Corona-Verordnung gibt es seit 24.11.2021 weitere Einschränkungen in der Alarmstufe II

Der HVW erläutert die Einschränkungen hier:

2G+-Regel für Zuschauer
Mit Gültigkeit vom 24. November 2021 hat die Landesregierung Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht. Die gesamte Corona-Verordnung finden Sie hier


Für den Handballsport bedeutet dies: 

Teilnehmer (Sportler, Helfer, Trainer, Schiedsrichter etc.):
Für diesen Personenkreis gilt weiterhin die 2G-Regel, d.h. es dürfen nur noch geimpfte und genesene Personen am Trainings- und Wettkampfbetrieb teilnehmen. Bisher geltende Ausnahmen für Trainer und Beschäftigte waren in der Corona-Verordnung Sport geregelt. Diese wird derzeit überarbeitet. Solange keine gütlige Corona-Verordnung Sport vorliegt, gilt die allgemeine Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. D.h. es gibt keine Ausnahmeregeln! Sobald die neue Corona-Verordnung Sport vorliegt werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen. Bis dahin bitten wir um Geduld. 


Zuschauer:
Für Zuschauer gilt ab sofort die 2G+-Regel, d.h. geimpfte und genesene Personen müssen zudem ein negatives tagesaktuelles Schnelltestergebnis vorweisen. Die Tests können bei einer für die Testung zugelassenen Stelle durchgeführt werden (offizielle Teststelle, betriebliche Testung) oder in der Sporthalle selbst, wobei eine volljährige Person die Testung überwachen und deren ordnungsgemäße Durchführung sowie das Testergebnis bestätigen muss. Eine häusliche Eigentestung ist nicht ausreichend. 

Zudem gibt es eine Zuschauerbegrenzung von max. 50% der zugelassenen Personenzahl.

Veranstalter/Vereine:
Der Veranstalter ist verpflichtet den Nachweis auch technisch zu prüfen: Die Angaben sind mit einem amtlichen Ausweisdokument abzugleichen. Genesenen- und Impfnachweise müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App geprüft werden.

Schüler unter 18 Jahren gelten aufgrund der Testung in der Schule weiterhin als immunisierte Personen. Sowohl als Sportler, als auch als Trainer oder Zuschauer. Für sie gilt keine 2G- oder 2G+-Regel.
Quelle: HVW-Online.org

Kurz zusammengefasst bedeutet dies:

  • Teilnehmer (Sportler, Helfer, Trainer, Schiedsrichter etc.) am Trainings oder Spielbetrieb: 2G (ohne Ausnahmen)
  • Zuschauer: 2G + (zusätzlicher tagesaktueller Schnell-Test erforderlich)
Für den Spieltag am Samstag in Nebringen werden wir 2G + für  Zuschauer gemäß den Vorgaben überprüfen. Dies bedeutet wir müssen die Impfnachweise elektronisch überprüfen und mit dem Ausweis abgleichen.  Zusätzlich benötigen Zuschauer einen tagesaktuellen Schnelltest.
Zuschauer müssen entweder eine offizielle Bestätigung eines Tests mitbringen oder einen Schnelltest selber mit in die Halle bringen und diesen unter Aufsicht durchführen!
Spieler die nach ihrem eigenen Spiel noch ein anderes Spiel anschauen wollen werden zu Zuschauern und fallen dann unter die 2G+ Regel. Daher werden wir keine Armbänder mehr an die Spieler ausgeben.

Sobald es Neuigkeiten gibt melden wir uns.
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