Die Corona-Maßnahmen richten sich wieder nach einem dreistufigen System – die Alarmstufe II wurde wieder abgeschafft.
- Basisstufe: Hospitalisierungsinzidenz unter 4,0 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patienten belegt.
- Warnstufe: Ab Hospitalisierungsinzidenz von 4,0 oder ab 250 mit COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten (AIB).
- Alarmstufe: Ab Hospitalisierungsinzidenz von 15,0 und ab 390 mit COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten.
Aktuell befindet sich Baden-Württemberg wieder in der Warnstufe, d.h. im Sport in geschlossenen Räumen gilt wieder die 3G-Regel: Ungeimfpte Trainer und Sportler dürfen mit einem negativen Antigen-Schnelltest-Ergebnis wieder am Training und Wettkampf teilnehmen.
Darüber hinaus wurden die Zuschauerbegrenzungen weiter nach oben korrigiert. In der Warnstufe sind nun max. 60% der Gesamtzuschauer zugelassen, max. jedoch 6.0000.
Die komplette Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ist hier zu finden. Alle Regelungen auf einen Blick finden Sie hier.
Alle Regelungen für den Trainings- und Wettkampfbetrieb ab 23. Februar sind zudem in folgendem Dokument zusammengefasst.
Quelle: www.hvw-online.org